Deutschland ist dafür bekannt, besonders bürokratisch zu sein. Und tatsächlich herrscht hierzulande eine hohe Regulierungsdichte, die Bürger, die öffentliche Verwaltung und Unternehmen belastet. Auch eine aktuelle Untersuchung des Statistischen Bundesamtes kommt zum Ergebnis, dass deutsche Unternehmen heute etwa 16 Prozent mehr Informationspflichten erfüllen müssen als noch vor zehn Jahren. Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV), das nun verabschiedet wurde und ab 1. Januar 2025 in Kraft tritt, will die Bundesregierung dieser Entwicklung entgegensteuern. Eine leistungsstarke Informationsplattform unterstützt Unternehmen dabei, die im BEG IV enthaltenen Maßnahmen in ihrem Geschäfts- und Verwaltungsalltag zu etablieren – und von den Entlastungen zu profitieren.
Seit 2012 misst das Statistische Bundesamt mit seinem Bürokratiekostenindex die zeitlichen und finanziellen Aufwände, die Unternehmen durch sogenannte Informationspflichten entstehen, also das Stellen von Anträgen oder das Erbringen von Nachweisen. Aufgrund von Entbürokratisierungsmaßnahmen wie der Einführung der E-Rechnungspflicht bei öffentlichen Aufträgen und im inländischen B2B-Bereich sind diese Aufwände stetig gesunken und liegen heute bei einem Wert von 94, 85 (Stand: Juni 2024; Startwert 2012: 100). Zwar ist die Zahl der Informationspflichten im Untersuchungszeitraum immer weiter gestiegen, allerdings bedeuten mehr Pflichten nicht zwangsläufig höhere Aufwände. Die meisten deutschen Unternehmen sehen diesen Trend in Ihrem Alltag jedoch nicht: Laut einer Befragung des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) geben neun von zehn Betrieben an, dass die Bürokratiebelastung in den vergangenen fünf Jahren sogar gestiegen ist. Sie fordern weitere Entbürokratisierungsmaßnahmen.
BEG IV: Entlastungen in Höhe von einer Milliarde Euro
Diese kommen nun mit dem „Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“, kurz BEG IV.
Es tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft und ist ein wichtiger Bestandteil des sogenannten Meseberger Entlastungspakets, zu dem unter anderem auch das Wachstumschancengesetz und die Bürokratieentlastungsverordnung (BEV-E) zählen. Die Bundesregierung beziffert die mit dem Paket einhergehenden Entlastungen für die deutsche Wirtschaft auf etwa drei Milliarden Euro, alleine die im BEG IV festgelegten Maßnahmen sollen fast eine Milliarde Euro beitragen.
Das steht im BEG IV
Das Bürokratieentlastungsgesetz IV enthält insgesamt mehr als 60 Einzelmaßnahmen, die die Bürokratie abbauen und die digitale Transformation von Unternehmen und Behörden beschleunigen sollen. So werden einzelne Informations- und Dokumentationspflichten ersatzlos gestrichen, darunter die Nachweisführungspflicht der Wirtschaftsprüferordnung oder die Hotelmeldepflicht für inländische Touristen.
Eine wesentliche bürokratische – und finanzielle – Entlastung verspricht die Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten für Belege von zehn auf acht Jahre. Dies dürfte zu erheblichen Einsparungen bei der revisionssicheren digitalen Speicherung bzw. Archivierung von Dokumenten aufseiten von Unternehmen und Behörden führen.
Einen echten Digitalisierungsschub dürfte zudem die Absenkung von Schriftform- zu Textformerfordernissen zur Folge haben. Diese Änderung ermöglicht es, diverse Rechtsgeschäfte in Zukunft digital durchzuführen, etwa das Schließen von Arbeitsverträgen oder das Ausstellen von Arbeitszeugnissen. Auf der Ebene der öffentlichen Verwaltung erhalten Steuerbehörden fortan die Möglichkeit, Bescheide digital bereitzustellen – was zu erheblichen Einsparungen bei Lager-, Druck- und Versandkosten führen wird.
Bürokratieabbau durch digitales Informationsmanagement
Die im BEG IV festgeschriebenen Maßnahmen befähigen Unternehmen sowie die öffentliche Verwaltung, den digitalen Wandel in ihrer Organisation voranzutreiben – bei gleichzeitiger finanzieller und personeller Entlastung.
Eine moderne Informationsplattform wie nscale versetzt Unternehmen wie Behörden in die Lage, die Mehrwerte des BEG IV zu heben und in den Geschäfts- und Verwaltungsalltag zu integrieren. Als Basis für Digitalisierungsvorhaben vernetzt nscale verschiedene Anwendungen, etwa eine E-Signatur-Software oder eine Archivlösung, miteinander, stellt systemübergreifend Dokumente und Informationen zentral und strukturiert zur Verfügung und ermöglicht somit automatisierte digitale Prozesse ohne Medienbrüche. Dies führt zu merklichen Entlastungen im betrieblichen Alltag, auf bürokratischer Ebene und darüber hinaus.
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