Barrierefreie Software für Unternehmen und Behörden: Anforderungen und Auswahlkriterien

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Hehre Vorsätze, große Ankündigungen, gut gemeinte Vorschläge: Wenn es um die Barrierefreiheit in unserer heutigen Arbeitswelt geht, wären viele, zumindest vorgeblich, gerne schon viel weiter. Doch sieht die Realität häufig ganz anders aus und im Unternehmensalltag gibt es weiterhin viele Hindernisse, die Menschen mit körperlichen Einschränkungen meistern müssen. Oft beginnt dies schon bei der eingesetzten Software. Dabei stehen längst entsprechende Anwendungen bereit, sie müssen nur noch eingesetzt werden.

In den Behörden der Bundesrepublik ist das Bereitstellen von barrierefreier Software schon seit einiger Zeit Pflicht. Das regelt die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV 2.0). Unternehmen in der freien Wirtschaft sind nicht von ihr betroffen und gehen die Umstellung auf barrierefreie Software zögerlicher an. Dabei ergäben sich auch für sie viele Vorteile. Denn wer beim Schlagwort „Barrierefreiheit“ nur Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung assoziiert, denkt zu kurz. Auch erfahrene, ältere oder nur temporär eingeschränkte Mitarbeiter profitieren, wenn ihr Unternehmen ihnen Anwendungen zur Verfügung stellt, die ihre Einschränkungen berücksichtigen. Gerade die erfahrenen Mitarbeiter, die schon seit Jahrzehnten gute Arbeit leisten, werden in Zeiten des Fachkräftemangels immer wertvoller für Unternehmen. Zudem wächst diese Bevölkerungsschicht noch weiter. Denn unsere heutige Gesellschaft wird zunehmend älter. Es wäre unklug, diese große Zahl an potenziellen Mitarbeitern aufgrund von nicht an den demografischen Wandel angepasster Software auszuschließen.

Doch was genau versteht man eigentlich unter barrierefreier Software? Der Begriff „Barriere“ meint keinesfalls eine Beeinträchtigung, die nur für eine Person mit dauerhaftem Handicap besteht. Insbesondere ältere Mitarbeiter stehen beim Umgang mit Software im Arbeitsalltag diversen Hindernissen gegenüber. Nachlassende Sehkraft, verminderte Reaktionszeit und allgemein ein weniger intuitiver Umgang mit Software erschweren ihre Tätigkeit. Der Ausdruck „behindertengerecht“ ist also viel zu eng gefasst, weil er nur Einschränkungen berücksichtigt, deren Ursache eine Behinderung ist. Als weiter gefasster Begriff meint barrierefrei jedoch den Abbau von Hindernissen, die jeden Nutzer beeinträchtigen würden. Denn Barrierefreiheit ist ein zentrales Qualitätsmerkmal bezogen auf die allgemeine Usability einer Software.

Anforderungen an barrierefreie Software

Die nächste Frage, die sich stellt: Welche Merkmale zeichnet Software aus, die das Siegel „barrierefrei“ trägt? Feststehende Definitionen gibt es hierfür nicht, doch existieren – neben der BITV 2.0 – noch weitere Normen und Richtlinien, aus denen sich ein Anforderungskatalog ableiten lässt. Demnach ist Software barrierefrei, wenn sie die folgenden Eigenschaften besitzt:

  • Trennung von Information und Aussehen
  • anpassbare Gestaltung
  • strukturierter linearisierbarer Aufbau der Informationen
  • äquivalente Bedienbarkeit per Maus und Tastatur
  • Bereitstellung von Alternativinhalten zu Medienelementen
  • nachhaltige Technologienutzung

In Behörden wie in Unternehmen ist diverse Software zu verschiedenen Zwecken im Einsatz. Ist die Entscheidung gefallen, barrierefreie Software einzuführen, muss zunächst die Frage beantwortet werden, an welcher Stelle damit begonnen werden soll. Denn sicher ist: Die schrittweise Umstellung ist erfolgsversprechender als ein radikaler Neuanfang.

EIM-Lösung als erste barrierefreie Software

Empfehlenswert ist es, die Priorität zunächst auf die EIM-Software zu legen. Schließlich ist ein Enterprise Information Management System die zentrale Stelle, an der alle Dokumente und Informationen abgelegt werden und von wo aus sie an die entsprechenden Unternehmensbereiche weitergegeben werden. Somit vereint die EIM-Lösung als eine Art Datendrehscheibe alle Abteilungen. Hier auf eine barrierefreie Software zu setzen, schafft Mehrwerte für die gesamte Organisation. Denn je höher die Usability eines Systems, desto geringer die Fehleranfälligkeit eines Nutzers.

Die Wahl der passenden Lösung ist entscheidend

Auf dem Markt existieren zahlreiche EIM-Systeme von unterschiedlicher Qualität und Ausprägung. Sie unterscheiden sich etwa hinsichtlich des Preises, des Leistungsumfangs oder auch der Integrierbarkeit in die vorhandene IT-Infrastruktur. Welche Lösung passt also am besten? Sicher ist: Unternehmen sollten auf erfahrene Lösungsanbieter mit einer skalierbaren EIM-Plattform setzen, so dass diese sich an den real vorhandenen Bedürfnissen orientiert. Denn die gesuchte Software muss beide Kriterien, Barrierefreiheit sowie einen passenden Zuschnitt auf die Unternehmensanforderungen, erfüllen. Die Anforderungen des eigenen Betriebs sind in der Regel bekannt, aber welche Bedingungen muss eine Software besitzen, damit sie als barrierefrei gilt? Die wesentlichen Merkmale sind im Folgenden aufgeführt:

  • optimierte Tastaturbedienbarkeit
  • kontrastreiche Darstellung
  • Unterstützung verschiedener Screenreader
  • Zertifizierung nach BITV 2.0
  • Branchenzuschnitt durch Verwendung üblicher Fachtermini

Die Bedeutung barrierefreier Software wächst beständig und die Anschaffung eines entsprechenden EIM-Systems sollte daher nicht unnötig aufgeschoben werden. Wichtig bei der Auswahl des Anbieters sind neben einem optimal auf die eigenen Anforderungen zugeschnittenen Produkt, umfassende Serviceleistungen wie die professionelle Unterstützung bei der Implementierung oder ein langfristiger Support.

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