Das Hinweisgeberschutzsystem dient dazu, in guter Absicht festgestellte Regelverstöße und Verdachtsmomente nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) intern melden zu können ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen. Das System unterstützt uns als lernende Organisation und führt zu einer gelebten Fehlerkultur.

Gegenstand der Meldung können Hinweise oder seriöse Verdachtsfälle gegen geltendes Recht (bspw. Straftaten) sein. Auch Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltthemen bei Vertragslieferanten im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes können und sollen angezeigt werden.

Beispiele sind:

  • Korruptionsdelikte wie Bestechung/Bestechlichkeit
  • Missbrauch vertraulicher Informationen
  • Diebstähle
  • Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit wie Körperverletzung, Nötigung oder Misshandlung

Nicht unter dieses Hinweisgeberschutzsystem fallen Meldung oder Offenlegung von Informationen über privates Fehlverhalten, von dem der Hinweisgeber zwar im beruflichen Zusammenhang erfährt, das aber keinen Bezug zur beruflichen Tätigkeit aufweist.

Insbesondere unsere Mitarbeiter*innen sollen sich gesichert fühlen, Verstöße und Verdachtsmomente melden zu können. Darüber hinaus steht das Hinweisgeberschutzsystem auch Kund*innen, Bewerber*innen und Geschäftspartner*innen offen.

Damit Ihre Meldung angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass die Meldung so konkret wie möglich ist.
Hilfreich ist, wenn Sie bei Ihrer Meldung die fünf W-Fragen berücksichtigen:

Wer? Was? Wann? Wie? Wo?

Bitte achten Sie als Hinweisgeber*in darauf, dass Ihre Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können. Hierzu ist es hilfreich, wenn Sie für weitere Fragen zur Verfügung stehen.

Bitte füllen Sie das unten stehende Formular aus. Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail an hinweisgeber@ceyoniq.com senden. 

 

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