Barrierefreiheit – viele denken bei diesem Begriff zuallererst an eine rollstuhlgerechte Architektur. Wenn also etwa neben einer Treppe auch eine befahrbare Rampe zu einem bestimmten Ziel führt, ist der Zugang barrierefrei. Doch greift dieses Verständnis des Begriffs zu kurz, da er praktisch alle Lebensbereiche betrifft. Auch Software, die in der öffentlichen Verwaltung oder bei Versorgungsunternehmen für Wasser, Strom oder Gas zum Einsatz kommt, sollte für jeden zugänglich sein.
Alle Menschen werden älter und natürlich gilt das auch für die Beschäftigten, die hierzulande in Lohn und Brot stehen. Behörden und Ämter suchen ebenso dringend nach jungen Fachkräften wie auch Versorgungsbetriebe, die Verbrauchern Energie, Wärme und Wasser liefern. Das durchschnittliche Alter der Arbeitnehmer nimmt zu – und somit zugleich die Häufigkeit körperlicher Einschränkungen. Barrierefreie Software macht die Arbeit für alle Mitarbeiter einfacher, unabhängig davon, ob sie eingeschränkt sind oder nicht. Es zeigt sich also, dass es für alle von großem Wert sein kann, eine entsprechende Anwendung zu nutzen.
Denn einerseits profitieren alle Beteiligten, wenn Aufgaben von jeder Kollegin oder jedem Kollegen bearbeitet werden können. Und andererseits ist es nicht unwahrscheinlich, selbst einmal auf eine entsprechende Lösung angewiesen zu sein, wenn etwa die Sehkraft nachlässt. Zudem ist seitens der Gesetzgebung die Verwendung von barrierefreier Software gewünscht: Die öffentliche Verwaltung ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetz dazu verpflichtet, bei der Auswahl von Software auf entsprechende Kriterien zu achten. nscale eGov ist die umfassende Digitalisierungslösung für die öffentliche Verwaltung.
Barrierefreie Darstellung und Steuerung
Wann aber gilt eine Software als barrierefrei? Die Kernanforderung, die dafür erfüllt sein muss, lautet, dass alle Beschäftigten problemlos mit einer Lösung arbeiten können, wobei die körperlichen Voraussetzungen, etwaige temporäre Einschränkungen oder das jeweilige Alter hierauf keinen Einfluss haben dürfen. Führende Software-Lösungen wie die E-Akte für Versorger und Behörden, wie nscale von der Ceyoniq Technology, erfüllen diese Anforderung.
nscale wurde unter Berücksichtigung der Barrierefrei-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und gemäß den Leitlinien für die Zugänglichkeit von Software aus der DIN-Norm zur Ergonomie der Mensch-System-Interaktion (DIN EN ISO 9241-171) entwickelt. So ist die Lösung auch für Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit nutzbar. Möglich wird dies durch eine kontrastreiche Darstellung oder die Hervorhebung des Tastaturfokus, der die ausgewählte Schaltfläche farbig umrahmt und so besser erkennbar macht. Auch die Nutzung einer Lösung im Dark Mode unterstützt die Barrierefreiheit.
Hinzu kommt die Möglichkeit, die Darstellung an individuelle Bedürfnisse anzupassen, indem zum Beispiel die Größe von Spaltenbereichen veränderbar ist oder verschiedene Farbschemata verfügbar sind. Sachbearbeiter der Verwaltung oder in Versorgungsunternehmen, die vollständig blind sind, profitieren von Schnittstellen zu diversen Screenreadern sowie der Verfügbarkeit von Alternativinhalten und Braillezeichen.
Steuerung wahlweise per Maus oder Tastatur
Die zuletzt genannten Anforderungen gehören zum Bereich der Steuerung einer Anwendung, die für alle Beschäftigten möglich sein muss. In diesen Bereich fällt auch der einfache Wechsel zwischen Navigationsfeldern, den nscale wahlweise per Tastatur oder per Maus und somit barrierefrei ermöglicht. Die Steuerung wird zusätzlich erleichtert, weil Inhalte semantisch gruppiert werden können und durch benannte Panels oder navigierbare Tabellen mit Kopfzeilen dargestellt werden. Mit der steigenden Übersichtlichkeit sinkt gleichzeitig die Fehleranfälligkeit und von einem strukturierten Aufbau profitieren letztendlich alle, die mit der Software arbeiten. Die Trennung von Information und Aussehen trägt ebenfalls hierzu bei.
Videos und Animationen starten in vielen Anwendungen automatisch. Das kann für Menschen, die für einzelne Aktionen mehr Zeit benötigen, hinderlich sein. Deshalb ermöglicht nscale den nicht-automatischen Start sowie das Pausieren von bewegten Bildern. Zudem werden Zeitlimits angezeigt und können verlängert werden.
Von barrierefreier Software profitieren alle Beteiligten
Barrierefreiheit ist ein zentrales Qualitätsmerkmal bezogen auf die allgemeine Usability einer Software. Sie schafft somit einen Mehrwert für alle Beschäftigten sowohl in einer Behörde als auch in Versorgungsunternehmen. Während ihre Nutzung in der öffentlichen Verwaltung bereits verpflichtend ist, haben Unternehmen wie etwa Strom-, Gas- oder Wasserversorger noch die Chance, sich auf diese Weise von Wettbewerbern abzuheben. Dafür gibt es gleich zwei gute Gründe: Junge Fachkräfte, die angeworben werden sollen, können sicher sein, bei einem modernen und bestens ausgestatteten Arbeitgeber zu unterschreiben. Und ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch jahrelange Berufserfahrung wichtige Wissensträger sind, können weiterhin produktiv sein und ihre Expertise einbringen.