Onlinezugangsgesetz 2.0.: Die Digitalisierung der Verwaltung verzögert sich weiter

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Ende Februar hat der Bundestag das Onlinezugangs-Änderungsgesetz verabschiedet, auch bekannt als OZG 2.0. Die Hoffnung war groß, damit die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland endlich entscheidend voranzutreiben. Nun hat der Bundesrat den Gesetzesentwurf überraschend abgelehnt: Die Kammer fordert eine stärkere Einbindung der Länder und Kommunen bei der Umsetzung. Sicher ist: Das Onlinezugangsgesetz 2.0 wird – in welcher Form auch immer – kommen. Dennoch ist die erneute Verzögerung ein Rückschlag für die Digitalisierung des deutschen Staates.

Das OZG 2.0 soll auf das 2017 in Kraft getretene Onlinezugangsgesetz folgen und unter anderem dafür sorgen, dass Bürger und Unternehmen alle Behördengänge online erledigen können – und Bund, Länder sowie Kommunen in eine digitale Zukunft führen. Bereits bis Ende 2022 sollten deutsche Behörden all ihre rund 6.000 Verwaltungsdienstleistungen – von der Kfz-Zulassung über die Gewerbeanmeldung bis hin zur Baugenehmigung – über Online-Portale bereitstellen. Diese Frist ist seit Ende 2022 verstrichen – und längst nicht alle Angebote sind online verfügbar. Dies soll sich bis spätestens 2028 ändern, was Bund, Länder und vor allem die Kommunen vor große Herausforderungen stellt: Sie müssen sich ganzheitlich digital aufstellen, um die im OZG 2.0 formulierten Vorgaben umsetzen zu können.

Das steht im Onlinezugangsgesetz 2.0

Laut Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) sorgt das OZG 2.0 für „mehr Standardisierung und (ein) breite(s) Onlineangebot an Verwaltungsleistungen. Die Ende-zu-Ende-Digitalisierung soll zur Regel werden. Zudem wird die Digitalisierung der Verwaltung als Daueraufgabe für Bund, Länder und Kommunen verankert.“

Konkret sieht das OZG 2.0 unter anderem folgende Maßnahmen vor:

  • Bürger erhalten ein zentrales Konto, über das sie Anträge bei Behörden stellen und sich identifizieren können. Auch die Kommunikation mit den Ämtern erfolgt über das BundID genannte Bürgerkonto, das bereits existiert, aber im Rahmen des OZG 2.0 weiter ausgebaut werden soll. Auch Unternehmen bekommen ein digitales Organisationskonto.
  • Alle Verfahren – von der Beantragung bis zum Bescheid – sollen zukünftig komplett digital und ohne Medienbrüche Verwaltungsdienstleistungen für Unternehmen sollen ab 2028 sogar ausschließlich digital verfügbar sein.
  • Once-only-Prinzip: Bürger und Organisationen müssen Nachweisdokumente nur noch einmalig bereitstellen; für weitere Vorgänge können die Behörden dann auf bereits eingereichte Dokumente zurückgreifen.
  • Die Schriftformerfordernis wird abgeschafft: Bürger und Unternehmen können Verwaltungsdienstleistungen künftig rein digital – und ohne händische Unterschrift – beantragen.
  • Es gilt das Recht auf digitale Verwaltung: Ab 2028 können Bürger den Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen einklagen. Das gilt allerdings nicht für alle Leistungen und unter Ausschluss von Schadenersatz- und Entschädigungsansprüchen.
  • In einem Datenschutzcockpit können Nutzer transparent einsehen, welche ihrer persönlichen Daten an welche Behörden übermittelt wurden.

Um die reibungslose bundesweite Kommunikation und Datenweitergabe zwischen den einzelnen Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen zu gewährleisten, verpflichtet das OZG 2.0 den Bund, innerhalb der nächsten zwei Jahre einheitliche Standards und Schnittstellen festzulegen und diese den unterstellten Behörden zur Verfügung zu stellen. Dabei sollen Letztere gemäß dem Prinzip „Einer für alle“ bereits entwickelte Online-Services anderer Länder und Kommunen in Nachnutzung übernehmen. Auf diesem Wege sollen Insellösungen in der technischen Infrastruktur der öffentlichen Verwaltung, wie sie aktuell noch weit verbreitet sind, in Zukunft vermieden werden.

Bundesländer wünschen sich mehr Mitspracherecht

Besonders viel Arbeit bei der Vorbereitung und Umsetzung des OZG 2.0 dürfte auf die Länder und Kommunen zukommen. Denn die meisten Anträge werden bei ihren Behörden gestellt. Nicht nur deshalb fordern vor allem die Bundesländer weitreichendere Kompetenzen, als der aktuelle Gesetzesentwurf vorsieht – und haben diesem im Bundesrat ihre Zustimmung verweigert. Auch der IT-Planungsrat – als gemeinsames Steuerungsgremium der Bundesregierung und der Länder für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung – soll ihrer Meinung nach mehr Mitspracherechte bei der Gestaltung des OZG 2.0 erhalten.

Die Bundesregierung möchte nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um eine Kompromisslösung zu finden – ein Schritt, den die Länderkammer selbst abgelehnt hatte. In welcher Form und vor allem wann es mit dem OZG 2.0 weitergeht, ist aktuell noch nicht abzusehen. Fest steht lediglich: Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland wird sich einmal mehr verzögern.

Informationsplattformen unterstützen bei der Umsetzung des OZG 2.0

Informationsplattformen wie nscale eGov unterstützen die öffentliche Verwaltung bei der effizienten Umsetzung der Digitalisierung im Rahmen des OZG 2.0. nscale eGov verfügt über standardisierte, OZG-konforme Schnittstellen, die es ermöglichen, sämtliche vorgangsbezogenen Informationen und Dokumente aus Fachverfahren in eine digitale E-Akte zu übernehmen. Das können beispielsweise Anträge sein, die Bürger über ein OZG-Serviceportal stellen. Dabei bietet die E-Akte nicht nur eine zentrale Übersicht über alle Informationen und Dokumente sämtlicher Verfahren und erlaubt den schnellen Zugriff auf all diese Daten; sie ermöglicht darüber hinaus medienbruchfreie Prozesse von der Antragstellung bis zum Bescheid. Fachverfahren werden dadurch beschleunigt, erfordern aufgrund automatisierter Prozesse weniger personelle Ressourcen und sorgen für mehr Transparenz beim Antragsteller, der vom System über Veränderungen beim Bearbeitungsstatus seines Antrags informiert wird.

Dabei können Behördenmitarbeiter flexibel und sicher sowie orts- und zeitunabhängig und von verschiedenen Endgeräten auf das zentrale Ablagesystem von nscale eGov zugreifen – und Prozesse ganzheitlich in ihrer gewohnten Arbeitsumgebung durchführen. Denn die Informationsplattform lässt sich problemlos in Oberflächen wie den Explorer oder MS Teams integrieren.

Fazit: nscale eGov realisiert Mehrwerte in der öffentlichen Verwaltung

Der hohe Standardisierungsgrad von Lösungen wie nscale eGov genügt schon heute den regulatorischen Anforderungen des OZG 2.0 und erlaubt es der öffentlichen Verwaltung, die Potenziale der Digitalisierung in ihrem Geschäftsalltag zu realisieren. Dies führt zu einer erheblichen Entlastung in der öffentlichen Verwaltung sowie zu deutlich mehr Bürgernähe. Damit wären die wichtigsten Ziele des Onlinezugangsgesetzes 2.0 erfüllt – wenn es, in welcher Form auch immer, in Kraft tritt.

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