Informationsmanagement ohne Einschränkungen: Wie nscale eGov barrierefreies Arbeiten in Behörden ermöglicht

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Seit 2019 verpflichtet die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 öffentliche Stellen des Bundes, ihre Informations- und Kommunikationstechnik barrierefrei zu gestalten. nscale eGov, unsere speziell für die öffentliche Verwaltung entwickelte E-Akten-Lösung, erfüllt sämtliche Anforderungen der Verordnung. Dies bestätigt auch das BITV-Zertifikat, das nscale eGov Web (Version 9.2) nun von einer unabhängigen Prüfstelle erhalten hat.

Barrierefreiheit wird auch im digitalen Raum immer wichtiger. Schließlich erlaubt sie es auch Menschen mit Einschränkungen oder Beeinträchtigungen, digitale Angebote wie Websites oder Apps uneingeschränkt und ohne Probleme zu nutzen. So müssen ab 28. Juni 2025, wenn das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft tritt, Anbieter von bestimmten Produkten und Dienstleistungen sicherstellen, dass diese barrierefrei sind. Betroffen ist unter anderem Hardware wie Computer, Smartphones und Tablets, aber auch manche Apps und Online-Shops.

Weiter ist der Gesetzgeber in Sachen Barrierefreiheit in der öffentlichen Verwaltung: Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 schreibt Behörden in § 1 Abs. 1 vor, „… eine umfassend und grundsätzlich uneingeschränkt barrierefreie Gestaltung moderner Informations- und Kommunikationstechnik zu ermöglichen und zu gewährleisten.“ Das heißt: Öffentliche Stellen müssen Webinhalte wie Websites, mobile Anwendungen und elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe barrierefrei anbieten. Darüber hinaus ist in § 1 Abs. 2 festgelegt, dass auch „… Verfahren zur elektronischen Aktenführung und zur elektronischen Vorgangsbearbeitung …“ barrierefrei gestaltet sein müssen – also Software-Lösungen, die die Behördenmitarbeiter im Alltag nutzen.

Wann ist eine Software barrierefrei?

Eine Software gilt als barrierefrei, wenn alle Anwender sie uneingeschränkt wahrnehmen, bedienen und verstehen können – also auch dann, wenn sie temporär oder dauerhaft körperlich eingeschränkt sind. Damit sind nicht nur Menschen mit Behinderungen gemeint, sondern auch solche mit Seh- oder Hörschwäche oder anderen sensorischen Beeinträchtigungen sowie Ältere, die im Umgang mit digitalen Technologien weniger versiert sind.

Zu den zentralen Merkmalen barrierefreier Software zählen unter anderem:

  • Layouttrennung: Möglichkeit, das Layout bzw. Design einer Anwendung zu verändern, ohne dass Funktionalitäten und Bedienbarkeit eingeschränkt sind
  • Optimale Darstellung: hoher Kontrast, hervorgehobener Tastaturfokus (Markierung, die anzeigt, welches Element ein Benutzer per Tastatur angesteuert hat), Dark-Mode-Unterstützung
  • Flexible Anpassung: veränderbare Spaltenbereiche, verschiedene Farbschemata, anpassbare Schriftgrößen
  • Unterstützung von Screenreadern: alternative Wiedergabe von Inhalten (geschriebener Text als Sprachausgabe, Unterstützung von Braillezeilen etc.)
  • Intuitive Steuerung: Bedienung per Maus oder Tastatur, klare Navigation durch Panels und Tabellen, eindeutige Linktexte, alternative Navigationsmöglichkeiten
  • Reduzierung von Ablenkungen: kein automatischer Start von Animationen, verlängerbare Zeitbeschränkungen bei Interaktionen

Warum barrierefreie Software unverzichtbar ist

Auch in der öffentlichen Verwaltung wird die Belegschaft immer heterogener: Zum einen arbeiten dort auch Menschen mit Einschränkungen, zum anderen steigt naturgemäß das Durchschnittsalter der bestehenden Mitarbeiter – und damit auch die Wahrscheinlichkeit für altersbedingte Beschwerden. Barrierefreie Software erleichtert die Arbeit für alle – egal ob mit oder ohne Einschränkungen. Und letztlich kann jeder in Behörden tätige Arbeitnehmer in die Situation kommen, auf eine barrierefreie Lösung angewiesen zu sein, etwa durch eine dauerhafte Verschlechterung der Sehkraft oder eine vorübergehende Einschränkung.

nscale eGov erfüllt sämtliche Anforderungen

Eine umfassende Digitalisierungslösung wie nscale eGov erfüllt genau diese Anforderungen – und die gesetzlichen Richtlinien der BITV 2.0 sowie weiterer Normen, in denen Anforderungen an barrierefreie Software definiert sind. Dazu zählt in erster Linie die Konformität mit der europäischen Norm EN 301 549 („Accessibility requirements for ICT products and services“), eine Sammlung von Barrierefreiheitsanforderungen an die Informationstechnik öffentlicher Stellen.

Dies hat nun auch das unabhängige und zertifizierte Beratungs- und Prüfinstitut „digital barrierefrei“ bestätigt. Die Prüfer untersuchten dabei diverse Arbeitsabläufe in nscale eGov auf Barrierefreiheit – und kamen zum Ergebnis: „Die Aspekte der Barrierefreiheit wurden in der Anwendung vollständig berücksichtigt. (…) Die Anwendung wird daher als BITV-konform bewertet.“

Ceyoniq Technology GmbH ist ein Konzernunternehmen von Kyocera Document Solutions. 

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