E-Rechnung

E-Rechnungen einfach managen

Durch den Einsatz von E-Rechnungen können Unternehmen ihre Rechnungsverarbeitungsprozesse automatisieren.

E-Rechnungen einfach managen

Heute schon an E-Rechnung gedacht?

Seit Januar 2025 greift die B2B E-Rechnungspflicht in Deutschland. nscale ermöglicht eine effiziente Erstellung, Übermittlung und Verwaltung elektronischer Rechnungen.

Das Wachstumschancengesetz zielt darauf ab, die Wirtschaft in Deutschland zu stärken und Unternehmen dazu zu bewegen, verstärkt in die Zukunftsfähigkeit ihrer Betriebe und des Landes zu investieren.

Neben Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuersystems und zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug enthält das Gesetz eine bedeutende Neuerung für Unternehmen im B2B-Bereich: Sie werden künftig dazu verpflichtet sein, E-Rechnungen zu empfangen und auch auszustellen.

Mit nscale gelingt das ganz einfach. Mit der Veröffentlichung des Gesetzes am 27.03.2024 ist es rechtskräftig und die E-Rechnungspflicht besteht zum 01.01.2025.

Link zum Gesetz als Quelle: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/108/VO.html 
Artikel 23

Eingangsrechnungsverarbeitung

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine digitale Rechnung, die elektronisch erstellt, versendet und empfangen wird. Sie ersetzt herkömmliche Papierrechnungen sowie die bisher übliche Rechnung im PDF-Format (gelten jetzt als „Sonstige Rechnungen“) und bietet zahlreiche Vorteile für Unternehmen und Organisationen.

Die Vorteile von E-Rechnungen

E-Rechnungen bieten Unternehmen eine effizientere und kostengünstigere Möglichkeit, Rechnungen zu erstellen, zu versenden und zu empfangen, indem sie manuelle Prozesse automatisieren.

Sie ermöglichen eine schnellere Bearbeitung, reduzieren Fehler und ermöglichen eine bessere Nachverfolgung, während sie gleichzeitig die Umweltbelastung durch den Verzicht auf Papierrechnungen verringern.

Die Vorteile für den Rechnungssteller

Zeitersparnis: Automatisierte Prozesse reduzieren den manuellen Aufwand bei der Erstellung, Versendung und Verarbeitung von Rechnungen erheblich.

Kosteneffizienz: Wegfall von Kosten für Papier, Druck, Porto und Lagerung führt zu erheblichen Einsparungen.

Verbesserte Nachverfolgung: Echtzeitüberwachung des Rechnungsstatus ermöglicht eine bessere Kontrolle und Planung der Finanzströme.

Liquiditätsvorteil: Durch die sofortige Zustellung der Rechnung verkürzt sich der Zeitraum zur Bezahlung

Umweltfreundlichkeit: Reduzierung des Papierverbrauchs und CO2-Fußabdrucks trägt zum Umweltschutz bei und unterstützt ein positives Unternehmensimage.

Compliance: Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Anforderungen, insbesondere im öffentlichen Auftragswesen, um Strafen zu vermeiden und das Vertrauen der Kunden zu stärken.

Neugierig geworden?

Mockup Whitepaper E-Rechnung

E-Rechnungen einfach managen

Das Wachstumschancengesetz zielt darauf ab, die Wirtschaft in Deutschland zu stärken und Unternehmen dazu zu bewegen, verstärkt in die Zukunftsfähigkeit ihrer Betriebe und des Landes zu investieren. Neben Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuersystems und zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug enthält das…

effiziente E-Mail-Organisation

Welche Unternehmen müssen elektronische Rechnungen ausstellen und empfangen können?

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen müssen Rechnungen in elektronischer Form bereits im Geschäftsverkehr mit öffentlichen Auftraggebern und Einrichtungen ausgestellt werden.

Hinzu kommt jetzt die Pflicht zum 01.01.2025 für die elektronische Rechnungsstellung im Geschäftsverkehr zwischen inländischen Unternehmen. Die Pflicht zur Umsetzung wird schrittweise eingeführt.

  • Ab dem 1. Januar 2025 müssen deutsche Unternehmen E-Rechnungen gemäß EN16931 empfangen können.

  • Nach dem 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026 sind Papierrechnungen sowie E-Rechnungen, die nicht den neuen Vorgaben an elektronische Rechnungen entsprechen (z.B. PDF-Dokumente), noch zulässig. Allerdings muss der Rechnungsempfänger der Abweichung von der E-Rechnungs-Verpflichtung bei diesen „Sonstigen Rechnungen“ explizit zustimmen.

  • Nach dem 31. Dezember 2026 bis zum 31. Dezember 2027 gilt diese Übergangsregelung nur noch für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 800.000 Euro. Ab 2028 sind dann alle B2B-Geschäfte betroffen.

Die Vorteile für den Rechnungsempfänger

Automatisierung: E-Rechnungen können nahtlos in Buchhaltungssysteme integriert werden, was zu einer effizienteren und schnelleren Verarbeitung führt.

Fehlerminimierung: Die automatische Erfassung von Daten reduziert menschliche Fehler bei der manuellen Dateneingabe, was die Genauigkeit der Buchhaltung verbessert.

Zeitersparnis: Schnellere Bearbeitung und Freigabe von Rechnungen führen zu verkürzten Zahlungszyklen mit Skontoerträgen und verbessern die Liquidität des Unternehmens.

Transparenz: Durch die elektronische Verarbeitung können Rechnungsempfänger den Zahlungsstatus leichter nachverfolgen und haben eine bessere Übersicht über erhaltene Rechnungen.

Sicherheit: E-Rechnungen bieten eine höhere Datensicherheit durch den möglichen Einsatz von Verschlüsselung und elektronischen Signaturen, was die Vertraulichkeit und Integrität der Rechnungsdaten gewährleistet.

Welche Rechnungen müssen elektronisch erstellt werden?

Alle Rechnungen gemäß § 14 UStG müssen in einem elektronischen Format ausgestellt werden. Unter Berücksichtigung der schrittweisen Ausnahmen kann hiervon abgewichen werden (siehe oben). Weitere Ausnahmen gelten für Rechnungen, die in Summe unter 250 Euro ($33 UstDV) liegen und wenn es sich um Fahrausweise handelt (§ 34 UStDV).

E-Rechnungsverkehr: die Form

E-Rechnungen an öffentliche Auftraggeber können an der Zentralen Rechnungseingangsplattform (ZRE) und der Onlinezugangsgesetz-konformen Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) über vier Übertragungskanäle zur Verfügung gestellt werden. Unternehmen haben die Wahl zwischen der Übertragung per Weberfassung, per Upload, als E-Mail bzw. De-Mail oder mittels Peppol. Die Entscheidung für den passenden Weg hängt in der Praxis von der eingesetzten Software und deren Funktionsumfang ab.

B2B-Rechnungen können Unternehmen weiterhin per E-Mail, mittels EDI oder Peppol austauschen. Hier gibt es vom Gesetzgeber bisher keine Vorgaben.

Der Verband Organisations- und Informationssysteme
E-Rechnungen

Die Pflichtangaben einer
E-Rechnung

Eine E-Rechnung muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, um den gesetzlichen Anforderungen der E-Rechnungsverordnung des Bundes zu entsprechen. Dazu gehören unter anderem Angaben zur Identifikation des Rechnungsstellers und  -empfängers, Bankverbindung, Zahlungsbedingungen und mehr.

Grundsätzlich gelten die Vorschriften aus § 14 UStG sowie aus der europäischen Norm EN16931, aus denen sich die jeweils aktuellen Vorgaben für elektronische Rechnungsformate ergeben.

Ceyoniq ist Mitglied

Logo VeR

Ceyoniq ist Mitglied im Verband elektronische Rechnung (VeR), der das Fachwissen verschiedener Experten im Bereich E-Invoicing bündelt. Der VeR strebt an, den elektronischen Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen, Behörden und Institutionen in Deutschland und darüber hinaus zum Standard zu machen.

nscale Ausgangsmanagement

Was ist XRechnung?

XRechnung ist ein standardisiertes Format für elektronische Rechnungen – ein sogenanntes XML-basiertes semantisches Datenmodell – das als Standard für elektronische Rechnungen etabliert ist. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 02.10.2023 bereits erklärt, dass XRechnung grundsätzlich eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format darstellt, die die Anforderung gemäß EN16931 erfüllt.

E-Rechnungen und Verträge

Was ist ZUGFeRD?

ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) ist ein Format für elektronische Rechnungen, das die Integration von strukturierten Daten in PDF-Rechnungen ermöglicht.

Es enthält also weiterhin die gewohnte bildliche Darstellung und wird daher auch als hybrides Format bezeichnet. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 02.10.2023 bereits erklärt, dass ZUGFeRD ab einer Version 2.0.1 grundsätzlich eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format darstellt, die die Anforderung gemäß EN 6931 erfüllt.

Digitalisierungsplattform Workflow

Was ist PEPPOL?

PEPPOL (Pan-European Public Procurement OnLine) ist ein offenes, grenzüberschreitendes Netzwerk. Über eine einzige Verbindung erlaubt Peppol Dokumente innerhalb eines gemeinsamen Netzwerks auf standardisierte Weise zwischen verschiedenen, registrierten Geschäftspartnern auszutauschen.

Bisher hat dies in Deutschland vor allem den elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern erleichtert. PEPPOL findet jedoch bereits international Anwendung und ermöglicht auch immer mehr B2B-Unternehmen den sicheren und standardisierten Austausch von Geschäftsdokumenten, einschließlich E-Rechnungen.

Die Ordnungsmäßigkeit bildet die Grundlage für die revisionssichere Archivierung

Was ist ViDA?

ViDA (VAT in the Digital Age) ist eine Initiative der EU-Kommission zur Modernisierung des europäischen Mehrwertsteuersystems. Die Idee: Meldepflichtige Daten sollen schneller und transaktionsgenau übermittelt und überprüft werden können, um Mehrwertsteuerbetrugsfällen vorzubeugen.

Das digitale Reporting soll die bisherigen zusammenfassenden Meldungen ersetzen und zur Modernisierung des europäischen Mehrwertsteuersystems beitragen. Die E-Rechnungspflicht in Deutschland dient als vorgezogene Maßnahme, um später die relevanten Daten leichter zentral zu melden bzw. zu erfassen. Voraussichtlich wird die Umsetzung eines Meldesystems auf EU-Ebene 2028 bzw. 2030 soweit sein.

Partnermanagement eGov

Wie stelle ich die Echtheit und Unversehrtheit einer E-Rechnung sicher?

Laut Gesetz legt jeder Unternehmer selbst fest, in welcher Weise die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet werden. Dies kann durch jegliche innerbetriebliche Kontrollverfahren erreicht werden, die einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schaffen können.

Unbeschadet anderer zulässiger Verfahren gelten bei einer elektronischen Rechnung die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts als gewährleistet durch eine qualifizierte elektronische Signatur oder einem elektronischen Datenaustausch-Verfahren.

Ihre Vorteile einer digitalen Unterschrift

Was ist keine E-Rechnung?

Nicht alle digitalen Rechnungen entsprechen den Anforderungen an E-Rechnungen. Beispielsweise sind unstrukturierte PDF-Dokumente ohne maschinenlesbare Daten keine E-Rechnungen, da sie eine automatisierte Verarbeitung erschweren. Da Technologien sich ständig weiterentwickeln, unterliegen auch die Standards der E-Rechnung stetigen Veränderungen.

Um die gesetzlichen Anforderungen zuverlässig zu erfüllen, müssen Unternehmen stets die aktuelle Version der zulässigen E-Rechnungsformate wie z.B. XRechnung bzw. von ZUGFeRD beachten.

Elektronische Rechnungsverarbeitung mit nscale IM

Die elektronische Rechnungseingangsautomatisierung mit nscale IM bietet Unternehmen eine effiziente Möglichkeit, die Anforderungen des Wachstumschancengesetzes zu erfüllen und elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Die E-Rechnung inklusive der dazugehörigen Prozesse integriert sich nahtlos in die bestehende IT-Infrastruktur und gewährleistet dabei die datenschutzkonforme Integrität der Rechnungsdaten.

nscale IM ermöglicht es, eingehende Rechnungen automatisiert auszulesen, zu klassifizieren und auf Basis definierter Regeln und Freigabelevel direkt an die für die Prüfung und Weiterbearbeitung zuständigen Mitarbeiter weiterzuleiten. Diese Automatisierung spart Zeit und Ressourcen, indem sie manuelle Prozesse minimiert und die Effizienz steigert. Zudem lassen sich weitere Daten über Bestell- und Wareneingangsprüfungen nutzen und die Rechnungsverarbeitung bis hin zur Dunkelverarbeitung automatisieren. Darüber hinaus zeichnet sich nscale durch eine einfache und intuitive Bedienbarkeit aus, was die Anwendung auch für Mitarbeiter ohne umfassende IT-Kenntnisse zugänglich macht. Die Skalierbarkeit der Lösung ermöglicht es Unternehmen, sich flexibel an zukünftige Entwicklungen anzupassen und auch in Zukunft auf dem neuesten Stand der Technik zu bleiben.

Microsoft und DMS
Auch die Rechnungsfreigabe erfolgt workflowbasiert

Elektronische Rechnungen sind im Originalformat revisionssicher zu archivieren. Hier können sie auf die bewährten Standards des ECM-System nscale setzen. So kann der nscale eHub, die E-Rechnungsplattform mit einem zertifizierten Partner-Acess-Point die E-Rechnungsdaten – egal in welchen Ausgangsformat – über das weltweit anerkannte PEPPOL-Netzwerk (Pan European Public Procurement OnLine) für den digitalen Rechnungsaustausch übertragen. Es wird eine bewährte und anerkannte Lösung für den automatisierten und sicheren Rechnungsversand genutzt, inklusive Konvertierung in internationale Formate, Validierung und Verschlüsselung. So vermeiden die Nutzer die rechtlichen Risiken des E-Mail-Versands oder aufwendige E-Rechnungs-Format-Anpassungen. Wir begleiten Sie von der Beratung bis zur Umsetzung für ein effizientes E-Invoicing der Zukunft.

Durch die ganzheitliche Lösung von Ceyoniq sind Unternehmen perfekt auf die bevorstehende Verpflichtung zur transaktionsbezogenen Meldung von B2B-Umsätzen (Stichwort: ViDA) vorbereitet, die voraussichtlich ab dem 1. Januar 2030 eingeführt wird. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Umsatzsteuerbetrug einzudämmen und ein EU-weit einheitliches Datenformat für E-Rechnungen zu etablieren. Mit nscale IM sind Unternehmen nicht nur für die aktuelle Gesetzeslage gerüstet, sondern auch auf zukünftige regulatorische Anforderungen optimal vorbereitet.

FAQ

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das von Computern (maschinenlesbar) automatisch verarbeitet werden kann.

Das bedeutet konkret:
E-Rechnung: Strukturierte Datenformate wie XRechnung, ZUGFeRD, Factur-X, EDI/EDIFACT
Kein E-Rechnung: PDF, Papier, eingescannte Dokumente, Bilddateien (sogenannte “Sonstige Rechnungen”)

Die E-Rechnung soll:

  • Steuerbetrug reduzieren
  • digitale Prozesse beschleunigen
  • Kosten senken und Umwelt schonen

Der Gesetzgeber setzt damit die EU-Richtlinie 2014/55/EU um und schafft die Grundlage für das kommende E-Reporting-System (Meldesystem für Umsatzsteuer).

Die Einführung der digitalen Rechnung bzw. elektronischen Rechnungsstellung soll nicht nur Steuerbetrug verhindern, sondern auch Prozesse beschleunigen und vereinfachen. Das E-Rechnungsgesetz bildet dabei die rechtliche Grundlage.

B2G (Business-to-Government):
Seit 27.11.2020 Pflicht bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber.

B2B (Business-to-Business):

  • ab 2025: Empfangspflicht
  • ab 2027/2028: Versandpflicht

Das E-Rechnungsgesetz 2025 regelt die E-Rechnungspflicht in Deutschland. Es definiert genau, wer eine E-Rechnung erstellen muss und wer eine E-Rechnung empfangen können muss. Unternehmen, die Rechnungen an andere Unternehmen oder öffentliche Stellen senden, sind künftig gesetzlich dazu verpflichtet. Es gibt jedoch Ausnahmen: Kleinbetragsrechnungen unter 250 €, Privatkunden (B2C) und bestimmte Sonderfälle je nach Branche sind von der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung befreit.

 

Format

Beschreibung

XRechnung

Standard für Rechnungen an die öffentliche Verwaltung, auch Business to Business

ZUGFeRD (Profil EN16931)

Hybridformat: PDF + XML-Daten

Factur-X

Französische Variante von ZUGFeRD

EDI/EDIFACT

vor allem in Konzernstrukturen

Für die E-Rechnung gibt es verschiedene Formate, darunter XRechnung, ZUGFeRD (Profil EN16931), Factur-X und EDI/EDIFACT. Die Frage ‚Welches Format für die E-Rechnung?‘ lässt sich also damit beantworten: Es sind alle Formate zulässig, die der EU-Norm EN16931 entsprechen.

Sie möchten eine E-Rechnung empfangen und verarbeiten? Dafür benötigen Sie entweder ein Rechnungsportal, eine ERP-Schnittstelle oder einfach ein spezielles E-Mail-Postfach, das den Empfang elektronischer Rechnungen ermöglicht. Eine digitale Lösung, die für den Empfang einer E-Rechnung geeignet ist, kann strukturierte Daten lesen und in eine für den Menschen lesbare Ersatzdarstellung umwandeln. So können Sie eine E-Rechnung öffnen, lesen und direkt weiterverarbeiten.

Für den Empfang von E-Rechnungen benötigen Sie also:

  • ein Eingangsportal oder eine ERP-Schnittstelle
  • Oder ein E-Mail Postfach
  • Formaterkennung und Konvertierung inkl. einer Ersatzdarstellung für den Menschen
  • Prüf- und Freigabe-Workflow
  • Archivierung nach GoBD

Peppol ist ein sicheres internationales Netzwerk für den Austausch von E-Rechnungen und anderen Geschäftsdokumenten.

In Deutschland ist Peppol der bevorzugte Kanal für den Rechnungsaustausch mit öffentlichen Auftraggebern – und wird auch im B2B-Bereich immer wichtiger.

  • Schnellere Bearbeitung
  • Weniger Fehler
  • Kosteneinsparungen bis zu 60 %
  • Nachhaltigkeit
  • Erfüllung gesetzlicher Anforderungen

Ja, aber das ist nicht der optimale Weg.

Unser Ansatz:
Wir empfehlen, möglichst direkt auf den datenbasierten E-Rechnungsprozess umzusteigen.
Ein häufiger Wunsch ist es, eine PDF-Rechnung in eine E-Rechnung umzuwandeln. Dies ist zwar möglich, jedoch liegt der Mehrwert der E-Rechnung in der direkten Nutzung strukturierter Daten aus den Quellsystemen.

Das hängt von Ihrem Bedarf ab:
Viele fragen sich: Welches Programm oder welche Software brauche ich für die E-Rechnung? Je nach Unternehmensgröße gibt es verschiedene Lösungen – von Cloud-Portalen über ERP-Integrationen bis hin zu EDI- und Peppol-Schnittstellen. Unsere Lösung unterstützt alle gängigen Programme zur elektronischen Rechnungsstellung.

Kleinunternehmen

Rechnungsportale, Cloud-Dienste

Mittelstand

ERP-Integration, E-Rechnungs-Plattformen mit Peppol

Großunternehmen

E-Rechnungsplattformen, EDI-Schnittstellen, Peppol-Anbindung

Wir bieten eine skalierbare Lösung, die von kleineren Volumina bis zur Massenverarbeitung alles unterstützt.

Eine E-Rechnung muss bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen. Dazu zählen Pflichtfelder und korrekte Datenformate. Das betrifft sowohl den Inhalt als auch die technische Struktur. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist Voraussetzung dafür, dass eine E-Rechnung korrekt verarbeitet werden kann.

Eine E-Rechnung muss folgendes erfüllen:

  • alle gesetzlich vorgeschriebenen Rechnungsangaben nach §14 UStG (Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Leistungsdatum, Steuersatz, Leistungsempfänger etc.)
  • im richtigen Datenformat und strukturiert vorliegen (z. B. XML bei XRechnung, Hybrid bei ZUGFeRD)

Wichtig: Es gibt Businessregeln!

Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD folgen der EU-Norm EN 16931. Diese regelt nicht nur den Aufbau, sondern auch:

  • Pflicht- und Kannfelder
  • Vorgaben für die Datenbefüllung (z. B. Beträge mit Punkt statt Komma, standardisierte Einheiten)
  • Steuerschlüssel und Taxonomie
  • technische Validierung durch Schema-Checks

Beispiel:

  • Eine Rechnungsnummer darf nicht doppelt vorkommen.
  • Das Lieferdatum muss im Format JJJJ-MM-TT angegeben werden.
  • Der Steuersatz muss in der richtigen XML-Position übergeben werden.

Unsere Lösung prüft alle Businessregeln automatisch:

  • Formatvalidierung (z. B. XML-Schema)
  • Businessregel-Prüfung (z. B. EN 16931,
  • XRechnung-Spezifikationen)
  • Fehlerprotokoll & Korrekturhilfe

Die Aufbewahrungsfrist wurde auf 8 Jahre reduziert (Wachstumschancengesetz 2024).

Rechnung ausgestellt:

  • bis 31.12.2024: 10 Jahre
  • ab 01.01.2025: 8 Jahre

Wichtig: Die E-Rechnung muss in der Ursprungsform archiviert werden (z. B. XML).

Mögliche Folgen:

  • Rechnungen sind nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt
  • Bußgelder oder Steuerprobleme
  • Konflikte mit Kunden und Lieferanten

Bitte halten Sie hierzu Rücksprache mit  ihrem Steuerberater bzw. der Steuerkanzlei.

Der Einstieg in die E-Rechnung gelingt am besten schrittweise und strukturiert:

  1. Analyse der Prozesse und Stammdaten
    Ermittlung des aktuellen Stands im Rechnungsprozess und Prüfung der Stammdaten als Grundlage für den elektronischen Austausch.
  2. Festlegen der Ziel-Lösung
    Gemeinsame Auswahl der passenden Vorgehensweise – abgestimmt auf die bestehenden Systeme, rechtlichen Vorgaben und Prozessanforderungen.
  3. Technische Umsetzung
    Einführung der E-Rechnungslösung und Anbindung an vorhandene Systeme wie ERP oder Buchhaltung.
  4. Schulung und Betrieb
    Einweisung der Mitarbeitenden sowie Begleitung im laufenden Betrieb zur Sicherstellung eines effizienten Ablaufs.

Ziel ist ein reibungsloser, gesetzeskonformer und zukunftssicherer Rechnungsprozess.

Für weitergehende Informationen empfehlen wir folgende Quellen:

BMF-Schreiben

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlicht regelmäßig sogenannte BMF-Schreiben, die alle rechtlichen Details zur E-Rechnung enthalten:

  • aktuelle Standards (z. B. Formate, Übertragungswege)
  • Übergangsfristen und Ausnahmen
  • steuerliche Rahmenbedingungen

👉 BMF-Website – Aktuelle BMF-Schreiben

Ein weiterer Entwurf zu den nächsten Ausbaustufen der E-Rechnung liegt derzeit den Branchenverbänden zur Kommentierung vor und wird voraussichtlich im Laufe des Jahres veröffentlicht.

GoBD-Änderung
Auch die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Buchführung (GoBD) wurden zuletzt aktualisiert und nehmen Bezug auf die E-Rechnung, insbesondere bei:

  • Archivierungspflicht elektronischer Rechnungen
  • Verfahrensdokumentation und Unveränderbarkeit
  • GoBD beim Bundesfinanzministerium


Regionale Informationen
Informationen und praxisnahe Umsetzungshilfen bieten auch:

  • die Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Ihrer Region
  • die jeweiligen Branchenverbände, z. B. Verband elektronische Rechnung (VeR), Bitkom oder Brancheninitiativen


Dort finden Sie häufig Leitfäden, Webinare und Praxisbeispiele zur E-Rechnung.

Unser Tipp:
Nutzen Sie diese Quellen ergänzend zu unserer Beratung – so bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand.

Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass unsere Hinweise keine steuerliche Beratung darstellen. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das Finanzamt.

Schreiben Sie uns.

*“ zeigt erforderliche Felder an

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
Name*
Datenschutz*

Ceyoniq Technology GmbH ist ein Konzernunternehmen von Kyocera Document Solutions. 

Ceyoniq Standorte

Ceyoniq Technology GmbH

Boulevard 9 | 33613 Bielefeld

Gemeinsam entwickeln wir starke Ideen und realisieren passgenaue und individuelle Lösungen für Unternehmen und öffentliche Verwaltungen – Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Sie!

Die passende Digitalisierungsplattform für jedes Unternehmen

nscale ist eine leistungsstarke Digitalisierungsplattform, die individuelle Anforderungen von Unternehmen erfüllt und die digitale Transformation effektiv vorantreibt.

Neues aus unserem Blog

ECM-Migration als strategische Chance für Unternehmen
Blog

ECM-Migration als strategische Chance für Unternehmen

Jetzt lesen
Wie digitales Dokumentenmanagement mit nscale Unternehmen zukunftssicher macht
Blog

Versicherer unter Druck: Wie digitales Dokumentenmanagement mit nscale Unternehmen zukunftssicher macht

Jetzt lesen
Low-Code und No-Code als Turbo für eine moderne Prozessentwicklung
Blog

Low-Code und No-Code als Turbo für eine moderne Prozessentwicklung

Jetzt lesen

Countdown zur E-Rechnung: Versandpflicht in...

E-Rechnung Pop Up
Tage
Stunden
Minuten
Sekunden

Ab dem 1. Januar 2027 gilt die E-Rechnungspflicht für den Versand elektronischer Rechnungen im B2B-Bereich in Deutschland. 

Countdown zur
E-Rechnung: Versandpflicht in...

E-Rechnung Pop Up
Tage

Ab dem 1. Januar 2027 gilt die E-Rechnungspflicht für den Versand elektronischer Rechnungen im B2B-Bereich in Deutschland.